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   LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 36/09   

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LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 36/09 (https://dejure.org/2010,10471)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05.03.2010 - 13 TaBV 36/09 (https://dejure.org/2010,10471)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05. März 2010 - 13 TaBV 36/09 (https://dejure.org/2010,10471)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Mitbestimmung; Eingruppierung; tarifliche Bewertung von mit Beamten besetzten Arbeitsplätzen; Rechtskraft; Rechtsschutzbedürfnis

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 99 BetrVG; §§ 12 Abs. 2, 17, 19 Abs. 1, 21 Abs. 1 und 2 Gesetz über die Gründung der Deutschen Bahn AG - DBGrG - vom 27.12.1993
    Mitbestimmung; Eingruppierung; tarifliche Bewertung von mit Beamten besetzten Arbeitsplätzen; Rechtskraft; Rechtsschutzbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifliche Bewertung von einem mit einem Beamten besetzten Arbeitsplatz als mitbestimmungspflichtige Eingruppierung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Bewertung von einem mit einem Beamten besetzten Arbeitsplatz als mitbestimmungspflichtige Eingruppierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 31/95

    Mitbestimmung bei tariflicher Bewertung der Arbeitsplätze von Bahnbeamten

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 36/09
    Durch Beschluss vom 12.12.1995 - 1 ABR 31/95 - (AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 6) entschied das Bundesarbeitsgericht, dass die tarifliche Bewertung von Arbeitsplätzen, die mit Beamten besetzt sind, bei der D1 B2 AG nur der Personalkostenabrechnung mit dem BEV dient; diese tarifliche Bewertung ist keine mitbestimmungspflichtige Eingruppierung im Sinne des § 99 BetrVG.

    Durch Beschluss vom 11.03.2009 hat das Arbeitsgericht den Feststellungsantrag des Betriebsrats zurückgewiesen und zur Begründung ausgeführt, die materielle Rechtskraft des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 12.12.1995 - 1 ABR 31/95 - stehe einer erneuten Sachentscheidung nicht entgegen, weil sich seitdem der zugrunde liegende Sachverhalt geändert habe.

    Der Zulässigkeit des Feststellungsbegehrens steht nicht die Rechtskraft des Beschlusses des BAG vom 12.12.1995 (1 ABR 31/95 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung ) entgegen.

    Insoweit hat sich seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.12.1995 - 1 ABR 31/95 - ( AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 6) nichts geändert (ebenso: LAG Düsseldorf 20.08.2009 - 11 TaBV 47/09).

    Eine solche abstrakte Arbeitsplatzbewertung ist jedoch gerade keine personelle Einzelmaßnahme i. S. des § 99 BetrVG ( vgl. BAG 12.12.1995 - 1 ABR 31/95 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG Eingruppierung ).

    Es handelt sich insoweit - wie schon vom BAG in seinem Beschluss vom 12.12.1995 (- 1 ABR 31/95 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung ) festgestellt - um eine abstrakte Arbeitsplatzbewertung, die auf die Vergütung des einzelnen Beamten keinen direkten Einfluss hat.

  • BAG, 11.11.2008 - 1 ABR 68/07

    Pflicht zur Eingruppierung in tarifliche Vergütungsordnung

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 36/09
    Eine gerichtliche Entscheidung ist in diesem Fall in der Lage, das betreffende Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten umfassend zu klären und seinen Inhalt auch für die Zukunft hinreichend konkret festzustellen (vgl. BAG 15.04.2008 - 1 ABR 44/07 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 70; BAG 11.11.2008 - 1 ABR 68/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 35; BAG 09.12.2008 - 1 ABR 74/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 58 m.w.N.).

    Dabei ist die Eingruppierung im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer in einer Vergütungsordnung festgelegten Lohn- oder Gehaltsgruppe, die meist durch bestimmte Tätigkeitsmerkmale sowie bisweilen auch durch Merkmale wie Lebensalter oder die Zeit der Berufstätigkeit beschrieben ist ( BAG 31.10.1995 - 1 ABR 57/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 5; BAG 23.09.2003 - 1 ABR 35/02 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 28; BAG 17.06.2008 - 1 ABR 39/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 34; BAG 11.11.2008 - 1 ABR 68/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 35 m.w.N.).

    Eine Vergütungsordnung ist dabei ein kollektives, mindestens zwei Vergütungsgruppen enthaltenes Entgeltschema, das eine Zuordnung der Arbeitnehmer zu einer der Vergütungsgruppen nach bestimmten, generell beschriebenen Merkmalen vorsieht (BAG 26.10.2004 - 1 ABR 37/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 29; BAG 11.11.2008 - 1 ABR 68/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 35 ).

    Für die Maßgeblichkeit der Vergütungsordnung im Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt es nicht darauf an, weshalb sie im Betrieb Anwendung findet, ob aufgrund bestehender Tarifbindung, einer Betriebsvereinbarung, allgemein eingegangener vertraglicher Verpflichtungen oder einseitiger Praxis des Arbeitgebers ( BAG 12.12.2006 - 1 ABR 35/05 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 27; BAG 11.11.2008 - 1 ABR 68/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 35; BAG 22.04.2009 - 4 ABR 14/08 - NZA 2009, 1287 m.w.N.).

  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 36/09
    Eine derartige Vergütungsordnung wird von § 99 Abs. 1 BetrVG vorausgesetzt ( BAG 22.04.2009 - 4 ABR 14/08 - NZA 2009, 1287 ).

    Für die Maßgeblichkeit der Vergütungsordnung im Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt es nicht darauf an, weshalb sie im Betrieb Anwendung findet, ob aufgrund bestehender Tarifbindung, einer Betriebsvereinbarung, allgemein eingegangener vertraglicher Verpflichtungen oder einseitiger Praxis des Arbeitgebers ( BAG 12.12.2006 - 1 ABR 35/05 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 27; BAG 11.11.2008 - 1 ABR 68/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 35; BAG 22.04.2009 - 4 ABR 14/08 - NZA 2009, 1287 m.w.N.).

  • LAG Düsseldorf, 20.08.2009 - 11 TaBV 47/09

    Mitbestimmungsfreie Arbeitsplatzbewertung bei gesetzlicher Zuweisung von Beamten

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 36/09
    Insoweit hat sich seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.12.1995 - 1 ABR 31/95 - ( AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 6) nichts geändert (ebenso: LAG Düsseldorf 20.08.2009 - 11 TaBV 47/09).

    Hierzu hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in den den Beteiligten bekannten Entscheidungen vom 20.08.2009 - namentlich 11 TaBV 47/09 - zutreffend ausgeführt:.

  • BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 36/09
    Dabei ist die Eingruppierung im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer in einer Vergütungsordnung festgelegten Lohn- oder Gehaltsgruppe, die meist durch bestimmte Tätigkeitsmerkmale sowie bisweilen auch durch Merkmale wie Lebensalter oder die Zeit der Berufstätigkeit beschrieben ist ( BAG 31.10.1995 - 1 ABR 57/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 5; BAG 23.09.2003 - 1 ABR 35/02 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 28; BAG 17.06.2008 - 1 ABR 39/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 34; BAG 11.11.2008 - 1 ABR 68/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 35 m.w.N.).

    Sie dient der Richtigkeitskontrolle, um die einheitliche und gleichmäßige Anwendung der Lohn- und Gehaltsgruppenordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen zu gewährleisten, und soll insbesondere Lohngerechtigkeit und Transparenz innerhalb des Betriebes herstellen ( BAG 03.05.2006 - 1 ABR 2/05 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 31; BAG 17.06.2008 - 1 ABR 39/07- AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 34 m.w.N.).

  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 39/07

    Mitbestimmung bei Eingruppierung von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 36/09
    Dabei ist die Eingruppierung im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer in einer Vergütungsordnung festgelegten Lohn- oder Gehaltsgruppe, die meist durch bestimmte Tätigkeitsmerkmale sowie bisweilen auch durch Merkmale wie Lebensalter oder die Zeit der Berufstätigkeit beschrieben ist ( BAG 31.10.1995 - 1 ABR 57/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 5; BAG 23.09.2003 - 1 ABR 35/02 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 28; BAG 17.06.2008 - 1 ABR 39/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 34; BAG 11.11.2008 - 1 ABR 68/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 35 m.w.N.).

    Sie dient der Richtigkeitskontrolle, um die einheitliche und gleichmäßige Anwendung der Lohn- und Gehaltsgruppenordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen zu gewährleisten, und soll insbesondere Lohngerechtigkeit und Transparenz innerhalb des Betriebes herstellen ( BAG 03.05.2006 - 1 ABR 2/05 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 31; BAG 17.06.2008 - 1 ABR 39/07- AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 34 m.w.N.).

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 36/09
    Eine Vergütungsordnung ist dabei ein kollektives, mindestens zwei Vergütungsgruppen enthaltenes Entgeltschema, das eine Zuordnung der Arbeitnehmer zu einer der Vergütungsgruppen nach bestimmten, generell beschriebenen Merkmalen vorsieht (BAG 26.10.2004 - 1 ABR 37/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 29; BAG 11.11.2008 - 1 ABR 68/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 35 ).
  • BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 38/05

    Vergütungsordnung im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 36/09
    Denn die Vergütungsordnung eines Betriebs betrifft stets die Leistungsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ( BAG 12.12.2006 - 1 ABR 38/05 - AP Nr. 27 zu § 1 BetrVG 1972 Gemeinsamer Betrieb).
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 2/05

    Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 36/09
    Sie dient der Richtigkeitskontrolle, um die einheitliche und gleichmäßige Anwendung der Lohn- und Gehaltsgruppenordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen zu gewährleisten, und soll insbesondere Lohngerechtigkeit und Transparenz innerhalb des Betriebes herstellen ( BAG 03.05.2006 - 1 ABR 2/05 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 31; BAG 17.06.2008 - 1 ABR 39/07- AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 34 m.w.N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 17.01.2007 - 6 TaBV 18/05

    Zustimmungsverweigerung bei Änderung der Entlohnungsgrundsätze

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 36/09
    Zwar kann die Gewährung einer Zulage eine mitbestimmungspflichtige Ein- oder Umgruppierung darstellen, wenn neben den für die Eingruppierung entsprechenden Tätigkeitsmerkmalen weitere Merkmale für den Anspruch auf die Zulage erfüllt sein müssen und die Zulage eine Zwischenstufe zwischen Vergütungsgruppen darstellt ( LAG Schleswig-Holstein 17.01.2007 -6 TaBV 18/05 - NZA-RR 2007, 365; Fitting, BetrVG, 25. Aufl., § 99 Rn. 112 ).
  • BAG, 27.06.2006 - 1 ABR 35/05

    Mitbestimmung bei Versetzung

  • BGH, 30.03.2005 - X ZB 20/04

    "Aussetzung wegen Parallelverfahren"; Vorgreiflichkeit eines

  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 74/07

    Arbeitszeiterhöhung und Einstellung

  • BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 44/07

    Feststellungsinteresse im Beschlussverfahren

  • BAG, 16.01.2008 - 7 ABR 71/06

    Betriebsratsmitglied - Erstattung von Reisekosten

  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

  • BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 17/05

    Mitbestimmung bei Berufsbildung in Tendenzunternehmen

  • BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 25/09

    Entgeltklage - Verfahrensaussetzung - Postmindestlohnverordnung

  • BAG, 25.06.1996 - 1 ABR 57/95

    Übertragung von bisher durch Arbeitnehmer ausgeführten Arbeiten auf freie

  • BAG, 23.09.2003 - 1 ABR 35/02

    Eingruppierung in Vergütungsordnung

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